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Dipl.-Rechtspfleger/in FH - Laufbahn des gehobenen Justizdienstes, Laufbahnzweig Rechtspflegerdienst (Hessische Hochschule für Finanzen und Rechtspflege in Rotenburg a.d. Fulda) - m/w/d

Rechtspfleger/innen als Beamte des gehobenen Justizdienstes, sind als selbständiges Organ der Rechtspflege, welches sich durch die Änderung der Gerichtsorganisation neben den allseits bekannten Rechtspflegeorganen (Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt und Notar) entwickelt hat, bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Im Rahmen der ihnen nach dem Rechtspflegegesetz übertragenen Geschäfte entscheiden die Rechtspfleger/innen in eigener Verantwortung und sind hierbei nur dem Gesetz unterworfen. Die sachliche Unabhängigkeit bei der Ausübung der Funktionen unterscheidet den Rechtspfleger in seiner Tätigkeit von den Beamten der gehobenen Laufbahnen aller übrigen Verwaltungen. Diese Sonderstellung ist im Rechtspflegegesetz bundeseinheitlich geregelt. Die Aufgaben bei den Gerichten unterteilen sich in die der freiwilligen und die der streitigen Gerichtsbarkeit. Das Schwergewicht der Aufgaben eines/r Rechtspflegers/in liegt auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die zum sachlichen Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts gehört. Hierzu zählt das umfangreiche und rechtlich schwierige Gebiet des Grundbuchrechts, das Registerrecht, Nachlasssachen oder das Familien- und Betreuungsrecht. Im Rahmen der streitigen Gerichtsbarkeit sind Rechtspfleger beteiligt bei Insolvenzverfahren, Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung und Zwangsvollstreckungsverfahren. In Strafverfahren vollstrecken Rechtspfleger die vom Richter rechtskräftig verhängten Strafen bei der Staatsanwaltschaft.

Um die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Justizdienst kann sich bewerben, wer: die Fachhochschulreife oder eine andere zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen kann; die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß § 116 GG besitzt und die sonstigen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf nach den aktuellen beamten- und laufbahnrechtlichen Vorschriften, insbesondere nach § 8 Thüringer Laufbahngesetz in Verbindung mit § 7 Beamtenstatusgesetz, erfüllt.
Der Rechtspflegerberuf verlangt neben der Fähigkeit komplexe Sachverhalte zu erfassen, Zusammenhänge zu verstehen und Rechtsfragen herauszufiltern auch die Bereitschaft sich dem recht suchenden Bürger anzunehmen und ihm eigenverantwortlich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu helfen. Rechtspfleger/innen müssen Sie Verfahrensfragen klären, Verfahren leiten, über eingehende Anträge entscheiden und diese Entscheidungen angemessen vermitteln und rechtfertigen. All dies setzt ein umfassendes Fach- und Allgemeinwissen sowie Einfühlungsvermögen, Entschlusskraft, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein und ein gutes Ausdrucksvermögen voraus.

Die Ausbildung erfolgt im Rahmen eines dreijährigen Vorbereitungsdienstes nach der Thüringer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Anwärter der Laufbahn des gehobenen Justizdienstes (ThürRAPO). Zu Beginn der Ausbildung werden die Bewerber in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zu „Rechtspflegeranwärtern” ernannt.

https://gerichte.thueringen.de/ausbildung/gehobener-dienst, Stand: 02.12.2021


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