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Heilerziehungspfleger (m/w/d)

Heilerziehungspfleger (m/w/d) ist eine landesrechtlich geregelte schulische Aus- bzw. Weiterbildung an Fachschulen bzw. Berufskollegs. Heilerziehungspfleger sind sozialpädagogisch, heilpädagogisch und pflegerisch ausgebildete Fachkräfte. Sie tragen eigenverantwortlich und selbstständig dazu bei, dass Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen aller Altersgruppen gefördert und unterstützt werden. Heilerziehungspfleger begleiten diese Menschen bei der sozialen und beruflichen Eingliederung in den verschiedenen Institutionen der Erziehung, Bildung, Freizeit und Arbeit. Mit dem Abschluss erlangen die Absolventen auch die Anerkennung als Pflegefachkraft. Heilerziehungspfleger können sowohl in integrativen Kindereinrichtungen, Förderschulen, Wohnheimen/betreuten Wohngemeinschaften, Werkstätten für Menschen mit Beeinträchtigungen und Unterstützungsbedarf, Tagesförderstätten, Frühfördereinrichtungen, Freizeit- und Ferieneinrichtungen, Persönliche Assistenzen (z. B. im Bereich Wohnen, Freizeit, Bildung) sowie im Berufsbildungsbereich eingesetzt werden.

Die beruflichen Voraussetzungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Teilweise ist vor Aus- bzw. Weiterbildungsbeginn die gesundheitliche Eignung für den Beruf durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Je nach Bildungseinrichtung wird zusätzlich ein polizeiliches Führungszeugnis oder ein Erste-Hilfe- Kurs verlangt. Zur Ausbildung wird zugelassen, wer einen mittleren Schulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss nachweist und über eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung bzw. als gleichwertig anerkannte einschlägige Qualifizierung verfügt oder eine Berufsausbildung und sozialpädagogische Tätigkeiten in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern im Umfang von 480 Stunden nachweist (Thüringen).

Die Ausbildung dauert in Vollzeit 2-3 Jahre, je nach landesrechtlicher Regelung.
In Thüringen besteht die Möglichkeit einer Praxisintegrierten Ausbildung (PIA).

Mit dem Abschlusszeugnis wird die staatliche Anerkennung erteilt. Sie berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung: Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger / Bachelor Professional Sozialwesen. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung erwerben die Fachschüler unter bestimmten Voraussetzungen die allgemeine Fachhochschulreife.
Heilerziehungspfleger können sich sowohl auf bestimmte Einsatzgebiete spezialisieren, z. B. Werkstätten für Menschen mit Behinderung, als auch den beruflichen Aufstieg durch Weiterbildungen als Heilerziehungspfleger für Psychiatrie oder Sonderpädagoge (m/w/d) oder Fachwirt (m/w/d) für Erziehungswesen ablegen. Absolventen (m/w/d) mit Hochschulzugangsberechtigung haben die Möglichkeit, einen Abschluss im Fach Heilpädagogik zu erwerben.

Alle Beschreibungen der Ausbildungsberufe wurden teilweise aus den Angaben des Bundesmininsteriums für Wirtschaft und Technologie – Ausbildungsberufe, dem Bundesinstitut für Berufsbildung – Ausbildungsberufe und BERUFENET – ein Angebot der Bundesagentur für Arbeit, entnommen.

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie – Ausbildungsberufe:
http://bmwi.de/BMWi/Navigation/Ausbildungund-Beruf/ausbildungsberufe.html
Stand: 16.04.2018

BERUFENET ein Angebot der Agentur für Arbeit:
http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/, Stand: 16.04.2018

Bundesinstitut für Berufsbildung –Ausbildungsberufe:
http://www.bibb.de/de/26171.htm, Stand: 16.04.2018


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