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Justizsekretär (m/w/d)

Beamte des mittleren Justizdienstes sind bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Neben Richtern, Staatsanwälten und Rechtspflegern nehmen sie wichtige Aufgaben im Bereich der Rechtspflege wahr und tragen damit wesentlich zur Rechtsgewährung gegenüber dem Bürger bei. Zu Beginn der Ausbildung werden die Bewerber in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zu „Justizsekretäranwärtern“ ernannt. In allen Abteilungen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften tragen die Justizsekretäre für den reibungslosen Ablauf der Verfahren besondere Verantwortung. Sie sind Ansprechpartner für das recht suchende Publikum. Das Erscheinungsbild der Justiz wird deshalb von ihnen erheblich mitgeprägt. Zu den vielseitigen Aufgaben dieser Ausbildung gehören u. a.: die Anlegung und Verwaltung der Akten; die Überwachung von Fristen und Terminen; die Bewirkung der Zustellung von Schriftstücken und der Ladung von Parteien, Zeugen und Sachverständigen; die Protokollführung in Strafverhandlungen, als auch die Berechnung und Einziehung von Gerichtskosten.

Zur Ausbildung im mittleren Justizdienst kann zugelassen werden: wer den Realschulabschluss (mittlere Reife) oder den Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweist; die Anforderungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf nach § 8 Thüringer Laufbahngesetz in Verbindung mit § 7 Beamtenstatusgesetz erfüllt und einen Nachweis von Kenntnissen im Maschinenschreiben mit einer Mindestleistung von 140 Anschlägen in der Minute vorlegt. Ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein, Entschlussfreudigkeit, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit sind für diesen Beruf ebenso notwendig wie die Fähigkeit zum selbstständigen und eigenverantwortlichen Arbeiten. Justizsekretäre sind häufig die ersten Ansprechpartner für das Recht suchende Publikum. Neben vielseitigen Rechtskenntnissen erfordert der Beruf auch Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit sowie ein gutes Einfühlungsvermögen.

2 Jahre

Besonders geeignete Beamte (m/w/d) des mittleren Justizdienstes können nach einer Dienstzeit von mindestens zwei Jahren für die Laufbahn des Gerichtsvollzieherdienstes zugelassen werden. Nach einer weiteren Ausbildung von 18 Monaten und dem Ablegen der Gerichtsvollzieherprüfung können sie zum Gerichtsvollzieher (m/w/d) ernannt werden.
Den qualifiziertesten Beamten steht ferner die Möglichkeit des Aufstiegs in den gehobenen Justizdienst offen. Die Zulassung zum Aufstieg ist frühestens nach einer Dienstzeit von vier Jahren möglich. Nach einer Einführungszeit von drei Jahren (Rechtspflegerstudium) können sie die Aufstiegsprüfung ablegen und in die Laufbahn des gehobenen Justizdienstes als Rechtspfleger (m/w/d) übernommen werden.

https://www.thueringen.de/th4/olg/ausbildung/mittlerer_dienst/index.aspx, Stand: 17.03.2020


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