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Justizwachtmeister (m/w/d)

Justizwachtmeister sind in der Regel als Beamte des mittleren Justizdienstes, Laufbahnzweig Justizwachtmeisterdienst, bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften des Freistaates Thüringen tätig. Sie sind u. a. verantwortlich für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung im Justizgebäude, für die Bewachung und Vorführung von Gefangenen zu Terminen und Sitzungen, für den Vollzug von sitzungspolizeilichen Maßnahmen nach Weisung des Richters in den Verhandlungen sowie für den Informations- und Auskunftsdienst im Justizgebäude. Außerdem wickeln Justizwachtmeister den Postein- und Postausgang ab, befördern Akten innerhalb der Behörde, nehmen Zustellungen von Schriftstücken an Verfahrensbeteiligte vor, besorgen öffentliche Aushänge und führen Dienstfahrzeuge.

Bewerber (m/w/d) müssen den Realschulabschluss (mittlere Reife) oder den Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen; die Anforderungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf nach § 8 Thüringer Laufbahngesetz in Verbindung mit § 7 Beamtenstatusgesetz erfüllen; ein Mindestalter von 18 Jahren haben; im Besitz eines Führerscheins Klasse B sein und über eine uneingeschränkte gesundheitliche Eignung sowie ein hohes Maß an körperlicher Fitness verfügen. Ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein, Entschlussfreudigkeit, Zuverlässigkeit und Teamgeist sind für die Ausübung der vielfältigen Aufgaben ebenso notwendig wie die Fähigkeit zum selbstständigen und eigenverantwortlichen Arbeiten. Sie benötigen umfangreiche Fachkenntnisse, eine gute Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit sowie Einfühlungsvermögen im Umgang mit ratsuchenden Bürgern.

2 Jahre

Besonders geeignete Beamte des mittleren Justizdienstes können nach einer Dienstzeit von mindestens zwei Jahren für die Laufbahn des Gerichtsvollzieherdienstes zugelassen werden. Nach einer weiteren Ausbildung von 18 Monaten und dem Ablegen der Gerichtsvollzieherprüfung können sie zum Gerichtsvollzieher (m/w/d) ernannt werden.
Den qualifiziertesten Beamten steht ferner die Möglichkeit des Aufstiegs in den gehobenen Justizdienst offen. Die Zulassung zum Aufstieg ist frühestens nach einer Dienstzeit von vier Jahren möglich. Nach einer Einführungszeit von drei Jahren (Rechtspflegerstudium) können sie die Aufstiegsprüfung ablegen und in die Laufbahn des gehobenen Justizdienstes als Rechtspfleger (m/w/d) übernommen werden.

https://www.thueringen.de/th4/olg/mJD-Laufbahnzweig_Justizwachtmeister/index.aspx#Ausbildung, Stand: 17.03.2020


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