Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wi...
15.05.2020
Start für "Ausbildungszuschuss": Ab sofort können Thüringer Unternehmen mit Auszubildenden, die aufgrund von coronabedingten Verordnungen von einer Schließung betroffen sind, bei den Industrie- und Handels- sowie den Handwerkskammern den „Ausbildungszuschuss“ beantragen. Damit werden – anders als in anderen Bundesländern – in Thüringen Ausbildungsbetriebe unterstützt, die ihre Lehrlinge trotz der momentanen Krise nicht kündigen. Mit dem Zuschuss können Betriebe 80 Prozent der Ausbildungsvergütung sowie 20 Prozent der entrichteten Sozialversicherungsbeiträge erstattet bekommen, die sie an ihre Lehrlinge nach Schließung gezahlt haben. Die Hilfe ist beschränkt auf den Zeitraum jener sechs Wochen nach Schließung, für die bei Auszubildenden die Kurzarbeiterregelungen der Bundesagentur für Arbeit nicht greifen. Dazu werden insgesamt 3,8 Millionen Euro vom Wirtschaftsministerium bereitgestellt. Die Ausbildungsunternehmen werden in dieser Woche von den Kammern über die Antragsmodalitäten informiert. Bild: Fotolia
Mit: Handwerkskammer Erfurt, Handwerkskammer für Ostthüringen, Handwerkskammer Südthüringen, IHK Erfurt, IHK Südthüringen, Haus Der Wirtschaft, IHK Ostthüringen zu Gera, WIRTSCHAFTSSPIEGEL Thüringen
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